- lebenslänglich
- le|bens|läng|lich ['le:bn̩slɛŋlɪç] <Adj.>:
(in Bezug auf Freiheitsstrafen) bis zum Tode dauernd, auf Lebenszeit:eine lebenslängliche Freiheitsstrafe; ein lebenslänglich Inhaftierter; für den Mord bekam sie »lebenslänglich« (eine lebenslange Freiheitsstrafe).
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le|bens|läng|lich 〈Adj.〉 dauernd, das ganze Leben hindurch, bis zum Tode dauernd ● \lebenslängliche Gefangenschaft; jmdn. zu \lebenslänglicher Haft verurteilen* * *
le|bens|läng|lich <Adj.>:(von Freiheitsstrafen) erst mit dem Tod endend:-er Freiheitsentzug;ein l. Inhaftierter;er hat, bekam »lebenslänglich« (eine lebenslange Freiheitsstrafe).* * *
le|bens|läng|lich <Adj.>: a) (von Freiheitsstrafen) erst mit dem Tod endend: -er Freiheitsentzug; ein l. Inhaftierter; er hat, bekam „lebenslänglich“ (eine lebenslange Freiheitsstrafe); b) (selten) lebenslang: eine -e Rente; Mein Arbeitsvertrag ist aber nicht l. (Brückner, Quints 135); Manchen kenn ich schon l. (Bastian, Brut 61); eine Gebärde, der wir l. treu bleiben (Bieler, Bär 244).
Universal-Lexikon. 2012.